Änderung der Kraftstoffverordnung 2012 – neue Standards und Meldepflichten
Verordnung vom 30.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 630/2020 ändert die österreichische Kraftstoffverordnung: neue KN‑Codes, Definition des CDM‑Registers, zahlreiche technische Spezifikationen und strengere Melde‑ sowie Berichtspflichten. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2021.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/30/2020XXVII
Umwelt
Energie
Verkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer KN‑Code (2710 20 11) wird zusätzlich zu den bereits bestehenden Codes eingeführt, um weitere Kraftstoffzusammensetzungen zu kennzeichnen.
- Die Verordnung definiert das CDM‑Register als Register für zertifizierte Emissionsreduktionen nach dem Kyoto‑Protokoll.
- Die technischen Spezifikationen für Dieselkraftstoffe werden aktualisiert (ÖNORM EN 590, ÖNORM EN 15940 usw.) und gelten ab 1. Januar 2021.
- Die Wortfolge „Nachhaltigkeit und Tourismus“ wird in allen betroffenen Paragraphen durch „Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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