Zusammenfassung
Die 631. Verordnung ändert die Verpackungsabgrenzungsverordnung: Titelkorrektur, Anpassung von Rechtsverweisen, Ergänzung eines Hinweises auf die EU‑Richtlinie 2015/1535 und ein neues Inkrafttretens‑Datum zum 1. Jänner 2021.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/31/2020XXVII
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2021
- Der Titel der Verordnung wird von „(VerpackungsabgrenzungsV)“ zu „(Verpackungsabgrenzungsverordnung)“ geändert.
- Im § 3 Abs. 2 Z 1 wird die Bezeichnung „AWG 2002“ durch den vollständigen Verweis „des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002“ ersetzt.
- Ein neuer Absatz (§ 6 Abs. 2) wird eingefügt, der auf die EU‑Richtlinie 2015/1535 hinweist und die zugehörige Notifikationsnummer (2020/601/A) angibt.
- Im § 7 Abs. 1 wird das Datum von „31. Dezember 2020“ auf „31. Dezember 2025“ geändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.