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Verlängerung der Meldefrist für Kontaktdaten bei Beförderungsunternehmen
Verordnung vom 31.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 632/2020 verlängert die Frist, bis zu der Beförderungsunternehmer Kontaktdaten melden müssen, von 31. Dezember 2020 auf 30. Juni 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2020XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Frist für die Meldung von Kontaktdaten wird von 31. Dezember 2020 auf 30. Juni 2021 verlängert.
  • Die Regelung gilt für alle Beförderungsunternehmer, die im Sinne der ursprünglichen Verordnung personenbezogene Kontaktdaten erheben müssen.
  • Die Änderung basiert auf den Befugnissen des Bundesministers nach §§ 16 und 25 des Epidemiegesetzes, die es ihm erlauben, Fristen anzupassen, um die Wirksamkeit von Gesundheitsmaßnahmen zu sichern.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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