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Einrichtung des Lehrberufs Mobilitätsservice
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 65. Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Mobilitätsservice ein, legt Kompetenzen in Kundenservice, Vertrieb, Marketing, digitaler Arbeit und Nachhaltigkeit fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft, wobei die alte Ausbildungsordnung zum 30. April 2020 endet.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Ein neuer dreijähriger Lehrberuf „Mobilitätsservice“ wird eingeführt, dessen Bezeichnung im Lehrvertrag geschlechtsspezifisch Mobilitätsservicekaufmann bzw. Mobilitätsservicekauffrau lautet.
  • Das Berufsprofil definiert Kernkompetenzen in Kundeninformation, Vertrieb, Marketing & E‑Commerce sowie Office‑Management und ergänzt fachübergreifende Bereiche wie Qualitäts‑, Sicherheits‑, Nachhaltigkeits‑ und digitale Arbeit.
  • Der Lehrplan wird in Jahresziele unterteilt; fachliche Kompetenzen werden bis zum jeweiligen Lehrjahresende vermittelt, während fachübergreifende Kompetenzen über die gesamte Lehrzeit hinweg zu erlernen sind.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Mobilitätsservice‑Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit, wobei bereits begonnene Ausbildungen weitergeführt werden dürfen.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

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