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Ausbildungsordnung für Reisebüroassistent/innen (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Mai 2020 die einheitliche dreijährige Ausbildung für Reisebüroassistent/innen fest, definiert deren Berufsprofil und beendet die vorherige Regelung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
  • Die bisherige Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit.
  • Der Lehrberuf ist auf eine dreijährige Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst fachliche Kompetenzen (z. B. Reisevermittlung, Angebotsentwicklung) und überfachliche Kompetenzen (z. B. Qualitätsarbeit, digitales Arbeiten).
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Schramböck Margarete, Dr.

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Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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