Zusammenfassung
Die Verordnung legt 2020 die neue dreijährige Ausbildungsordnung für Speditionskaufmann/-frau fest, definiert umfassende Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Die Ausbildung dauert drei Jahre – das ist die festgelegte Lehrzeit für den Beruf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau.
- In Lehrverträgen, Zeugnissen und Bescheinigungen muss die Bezeichnung dem Geschlecht des Lernenden entsprechen (Speditionskaufmann bzw. Speditionskauffrau).
- Die Verordnung definiert detaillierte fachliche Kompetenzen (z. B. Kundenmanagement, Zollrecht, Office‑Management) und fachübergreifende Kompetenzen (z. B. Qualitätsorientiertes Arbeiten, Nachhaltigkeit, digitale Arbeit).
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit.
Dokumente (PDFs)
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