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Einführung der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Sportadministrator/in
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 führt den dreijährigen Lehrberuf Sportadministrator/in ein, definiert umfangreiche Ausbildungsinhalte und rechnet alte Lehrzeiten an.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Sportadministrator/in wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingeführt.
  • Das Berufsprofil umfasst fachliche Kompetenzen (Sportadministration, Kundenbetreuung, Beschaffung, Marketing, Rechnungswesen) und fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Qualitäts‑, Sicherheits‑ und Nachhaltigkeitsmanagement, digitales Arbeiten).
  • Lehrlinge, die bis zum 30. April 2020 im alten Lehrberuf Sportadministration ausgebildet wurden, können ihre bereits geleisteten Lehrzeiten vollständig auf die neue Ausbildung anrechnen lassen.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Sportadministration verliert zum 30. April 2020 ihre Gültigkeit.
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Schramböck Margarete, Dr.

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