<!--[0-->Steuerassistenz‑Ausbildungsordnung 2020<!--]-->
Steuerassistenz‑Ausbildungsordnung 2020
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung für den Lehrberuf Steuerassistenz fest, definiert Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2020
  • Der Lehrberuf Steuerassistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen in Rechnungswesen, Abgabenrecht, digitales Arbeiten sowie überfachliche Kompetenzen wie Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit und digitale Kommunikation.
  • Das Berufsbild legt fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten in den jeweiligen Lehrjahren vermittelt werden müssen.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung endet am 30. April 2020.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.