Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung für den Lehrberuf Steuerassistenz fest, definiert Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2020
- Der Lehrberuf Steuerassistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen in Rechnungswesen, Abgabenrecht, digitales Arbeiten sowie überfachliche Kompetenzen wie Qualitätsmanagement, Nachhaltigkeit und digitale Kommunikation.
- Das Berufsbild legt fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten in den jeweiligen Lehrjahren vermittelt werden müssen.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung endet am 30. April 2020.
Dokumente (PDFs)
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