<!--[0-->Ausbildungsordnung für Versicherungskaufmann/-kauffrau (2020)<!--]-->
Ausbildungsordnung für Versicherungskaufmann/-kauffrau (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt ab 1. Mai 2020 die dreijährige Ausbildung von Versicherungskaufleuten, definiert deren Kompetenzen und ersetzt die vorherige Ausbildungsordnung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2020
  • Der Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen (Kundenakquise, Auftragsbearbeitung, Office‑Management) und fachübergreifende Kompetenzen (Arbeiten im betrieblichen Umfeld, Qualitäts‑ und Sicherheitsbewusstsein, digitales Arbeiten).
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit.
  • Lehrlinge, die bis zum 30. April 2020 ausgebildet wurden, dürfen die neue Ausbildungsordnung weiter absolvieren; bereits geleistete Lehrzeiten werden vollständig angerechnet.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.