Zusammenfassung
Die Verordnung regelt ab 1. Mai 2020 die dreijährige Ausbildung von Versicherungskaufleuten, definiert deren Kompetenzen und ersetzt die vorherige Ausbildungsordnung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2020
- Der Lehrberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen (Kundenakquise, Auftragsbearbeitung, Office‑Management) und fachübergreifende Kompetenzen (Arbeiten im betrieblichen Umfeld, Qualitäts‑ und Sicherheitsbewusstsein, digitales Arbeiten).
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit.
- Lehrlinge, die bis zum 30. April 2020 ausgebildet wurden, dürfen die neue Ausbildungsordnung weiter absolvieren; bereits geleistete Lehrzeiten werden vollständig angerechnet.
Dokumente (PDFs)
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