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Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin – neue Ausbildungsordnung (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 führt den dreijährigen Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin ein, definiert umfassende fachliche und fachübergreifende Kompetenzen und regelt den Übergang von der vorherigen Ausbildungsordnung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2020
  • Einführung des Lehrberufs Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer.
  • Festlegung der fachlichen Kompetenzbereiche: Allgemeine Verwaltung, Beschaffung und Materialverwaltung, öffentliches Rechnungswesen, Öffentlichkeitsarbeit und Office‑Management.
  • Festlegung der fachübergreifenden Kompetenzbereiche: Arbeiten im beruflichen Umfeld, Qualitäts‑, Sicherheits‑ und Nachhaltigkeitsorientierung sowie digitales Arbeiten.
  • Übergangsregelungen: Die bisherige Ausbildungsordnung endet am 30. April 2020; bereits begonnene Ausbildungen dürfen nach der alten Ordnung weitergeführt werden.
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Schramböck Margarete, Dr.

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