Novelle zur vorgezogenen Lenkberechtigung B – neue Theorieeinweisung, gender‑neutrale Sprache & Fahrzeugkennzeichnung
Verordnung vom 02.03.2020Zusammenfassung
Die 4. Novelle zur Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für Klasse B führt eine verpflichtende theoretische Einweisung, gender‑neutrale Formulierungen und die Möglichkeit einer Kennzeichnung von Trainingsfahrzeugen ein.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/2/2020XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 03.03.2020
- Vor Beginn der Ausbildungsfahrten muss zusätzlich zu der bereits vorgeschriebenen Schulung eine theoretische Einweisung von mindestens einer Unterrichtseinheit durchgeführt werden.
- Die Formulierung „der oder die Begleiter“ wird in beiden Absätzen zu „der oder ein Begleiter“ geändert, um geschlechtergerechte Sprache zu fördern.
- Die Wortfolge „dem oder den Begleiter(n)“ wird zu „dem oder einem Begleiter“ geändert, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Im letzten Satz von § 5 wird „Der oder die Begleiter“ zu „Der, ein oder die Begleiter“ geändert.
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