Zusammenfassung
Die Limit‑Verordnung 2020/21 legt für das Schuljahr 2020/21 Höchstbeträge pro Schüler*in und Schulform fest, die für die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern verwendet werden dürfen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend3/6/2020XXVII
Familie
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jede Schulform ein Höchstbudget pro Schüler*in fest, das für die Bereitstellung von Schulbüchern verwendet werden darf.
- Die Limits umfassen sowohl das Schulform‑Limit als auch ein separates Limit für Religionsbücher.
- Lehrmittel, die nicht im Kernbuchbestand enthalten sind, dürfen bis zu 15 % des jeweiligen Höchstbetrags zusätzlich beschafft werden, solange das Gesamtbudget nicht überschritten wird.
- Für Schülerinnen und Schüler in der Übergangsstufe an allgemeinbildenden höheren Schulen beträgt das Buchbudget € 85 pro Jahr.
Dokumente (PDFs)
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