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Änderung der Verordnung zu Dienstausweisen – neue Behördennamen & Inkrafttreten 01.07.2020
Verordnung vom 09.03.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung über Dienstausweise wird ergänzt: neue Behördennamen werden festgelegt und ein neuer Absatz 9 in § 13 wird eingefügt, wirksam ab 1. Juli 2020.
Bundesministerium für Finanzen3/9/2020XXVII
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2020
  • Die Verordnung legt neue offizielle Bezeichnungen für verschiedene Behörden fest, die im Zusammenhang mit Dienstausweisen verwendet werden.
  • Ein neuer Absatz 9 wird zu § 13 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Vorschrift auf den 1. Juli 2020 festlegt.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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