Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Italien
Verordnung vom 10.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. März 2020 führt vorübergehend Grenzkontrollen an der Binnengrenze zu Italien ein, die nur an offiziellen Übergangsstellen zulässig sind und zehn Tage gelten.Bundesministerium für Inneres3/10/2020XXVII
Grenze
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 10.03.2020 Außer Kraft ab 20.03.2020
- Die Binnengrenze zu Italien darf nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
- Die Verordnung gilt vom Tag ihrer Kundmachung (10. März 2020) bis zum Ablauf von zehn Tagen (20. März 2020).
- Ziel ist die Gewährleistung von öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit an der Grenze.
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