Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die Beschränkung auf, dass nur Flugpassagiere aus bestimmten Gebieten gemeldet werden müssen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/12/2020XXVII
Verkehr
Exekutive
Gesundheit
Verwaltung
Luftverkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 12.03.2020
- Ausweitung der Meldepflicht für Flugreisende.
- Wegfall der Beschränkung auf Passagiere aus bestimmten Herkunftsgebieten.
- Anpassung der bestehenden Verordnungen zur Bekanntgabe von Flugpassagierdaten.
Dokumente (PDFs)
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