Erweiterung der Schienenverkehrssperre auf Schweiz und Liechtenstein wegen COVID‑19
Verordnung vom 13.03.2020Zusammenfassung
Die Verordnung vom 13. März 2020 erweitert die bestehende Sperre des Schienenpersonenverkehrs nach Italien um die Schweiz und Liechtenstein und schließt den Güterverkehr von der Beschränkung aus. Die Änderungen gelten ab dem 16. März 2020.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/13/2020XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 16.03.2020
- Der Titel der Verordnung wird geändert, sodass nun die Schweiz und Liechtenstein neben Italien genannt werden.
- Ein neuer Absatz legt fest, dass der Personenverkehr aus der Schweiz und Liechtenstein ebenfalls eingestellt wird.
- Die Verordnung gilt nicht für den Güterverkehr und für Züge ohne kommerziellen Halt in Österreich oder Liechtenstein.
- Die Änderungen treten mit Ablauf des 15. März 2020 in Kraft, also ab dem 16. März 2020.
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