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Änderung der COVID‑19‑Einreiseverordnung (März 2021)
Verordnung vom 08.03.2021

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Einreiseverordnung wird angepasst: Testgültigkeit wird je nach Testart unterschieden, Finnland und Griechenland werden aus der Länderliste gestrichen, und die Änderungen gelten ab 11. März 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/8/2021XXVII
Grenze

Schwerpunkte

  • Die zulässige Zeitspanne nach einem positiven Test wird unterschieden: bei molekularbiologischen Tests mehr als 72 Stunden, bei Antigen‑Tests mehr als 48 Stunden.
  • In der Länderliste (Anlage A) wurden die Einträge „Finnland“ und „Griechenland“ entfernt.
  • Ein neuer Absatz (12) wird nach Absatz 11 eingefügt und legt fest, dass die Änderungen mit dem 11. März 2021 in Kraft treten.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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