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Verordnung zur Durchführung der Abschlussprüfungen 2020/21
Verordnung vom 08.01.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt für das Schuljahr 2020/21 die Termine, den Ablauf und Sonderbedingungen der Abschlussprüfungen an öffentlichen Mittel‑ und höheren Schulen, inklusive Ergänzungsunterricht und Ausnahmeregelungen bei Quarantäne.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/8/2021XXVII
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle öffentlichen mittleren und höheren Schulen und regelt die Durchführung der Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21.
  • Für die letzte Schulstufe der höheren Schulen endet das reguläre Unterrichtsjahr am 2. Mai 2021; danach findet vom 3. Mai bis 18. Mai 2021 ein verpflichtender Ergänzungsunterricht statt.
  • Die Verordnung legt die konkreten Prüfungstermine für jedes Prüfungsfach fest (z. B. Deutsch am 20. Mai 2021, Mathematik am 21. Mai 2021 usw.).
  • Bei Quarantäne oder ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Gründen dürfen Prüfende die Prüfung an einem anderen Ort oder zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, ohne dass ihre Prüfungsanzahl reduziert wird.
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Faßmann Heinz, Dr.

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