Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Wahlzeitraum für die Hochschüler*innen‑ und Hochschülerschaftswahlen 2021 fest und definiert sämtliche Fristen für Wahlberechtigung, Vorschläge, Kandidaturen und Stimmzettel.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/10/2021XXVII
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 10.03.2021 Außer Kraft ab 01.07.2021
- Die Wahltage für die Hochschüler*innen‑ und Hochschülerschaftswahlen 2021 sind auf den 18., 19. und 20. Mai 2021 festgelegt.
- Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 30. März 2021, sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.
- Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge beginnt am 30. März 2021 und endet am 13. April 2021.
- Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen läuft vom 30. März 2021 bis zum 22. April 2021.
Dokumente (PDFs)
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