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Festlegung der Wahltage und Fristen für die Hochschüler*innen‑Wahlen 2021
Verordnung vom 10.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Wahlzeitraum für die Hochschüler*innen‑ und Hochschülerschaftswahlen 2021 fest und definiert sämtliche Fristen für Wahlberechtigung, Vorschläge, Kandidaturen und Stimmzettel.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/10/2021XXVII
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

In Kraft ab 10.03.2021 Außer Kraft ab 01.07.2021
  • Die Wahltage für die Hochschüler*innen‑ und Hochschülerschaftswahlen 2021 sind auf den 18., 19. und 20. Mai 2021 festgelegt.
  • Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 30. März 2021, sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.
  • Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge beginnt am 30. März 2021 und endet am 13. April 2021.
  • Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen läuft vom 30. März 2021 bis zum 22. April 2021.
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Faßmann Heinz, Dr.

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