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Novelle 2021: Erweiterte COVID‑19‑Schutzmaßnahmen für Betriebe und Veranstaltungen
Verordnung vom 12.03.2021

Zusammenfassung

Die 4. Novelle zur COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung führt neue Hygiene‑ und Testpflichten für Betriebe, Sportstätten und Veranstaltungsorte ein und legt strengere Besucherzahlen‑Grenzen fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/12/2021XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Betriebe mit mehr als 51 Mitarbeitenden müssen ein wissenschaftlich fundiertes COVID‑19‑Präventionskonzept erstellen und umsetzen.
  • Der Betreiber einer größeren Betriebsstätte muss die Einhaltung der Vorgaben durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.
  • Bei Veranstaltungen dürfen die üblichen Abstandsregeln kurzfristig unterschritten werden, wenn bestimmte Bedingungen (z. B. Testnachweis) erfüllt sind.
  • Für sportliche Zusammenkünfte im Freiluftbereich dürfen bis zu zehn Personen (plus zwei Betreuungspersonen) teilnehmen, wenn kein Körperkontakt stattfindet.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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