<!--[0-->Satzung zum Kollektivvertrag über Corona‑Tests in privaten Bildungseinrichtungen<!--]-->
Satzung zum Kollektivvertrag über Corona‑Tests in privaten Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 23.03.2021

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag über Corona‑Tests für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung. Er gilt für alle privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen öffentliche Träger, und tritt am 24. März 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit3/23/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in ganz Österreich, jedoch nicht für öffentlich‑rechtliche Einrichtungen.
  • Der fachliche Geltungsbereich umfasst alle Einrichtungen, deren Hauptzweck die außerbetriebliche Erwachsenenbildung ist und die nach arbeitsmarktrechtlichen oder förderrechtlichen Vorschriften anerkannt sind.
  • Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte Republik Österreich.
  • Die Satzung gilt für alle Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer sowie Lehrlinge, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag oder ein öffentliches Dienstrecht erfasst sind.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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