Satzung zum Kollektivvertrag über Corona‑Tests in privaten Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 23.03.2021Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag über Corona‑Tests für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung. Er gilt für alle privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen öffentliche Träger, und tritt am 24. März 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit3/23/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Satzung gilt für alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in ganz Österreich, jedoch nicht für öffentlich‑rechtliche Einrichtungen.
- Der fachliche Geltungsbereich umfasst alle Einrichtungen, deren Hauptzweck die außerbetriebliche Erwachsenenbildung ist und die nach arbeitsmarktrechtlichen oder förderrechtlichen Vorschriften anerkannt sind.
- Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte Republik Österreich.
- Die Satzung gilt für alle Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer sowie Lehrlinge, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag oder ein öffentliches Dienstrecht erfasst sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.