Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A7 (Dornach‑Treffling)
Verordnung vom 25.03.2021Zusammenfassung
Die Verordnung führt auf der A7 zwischen Dornach und Treffling Abschnitts‑Geschwindigkeitsmessungen ein, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren. Die Messstrecken werden mit bildgebenden Kameras erfasst und müssen den Fahrern angekündigt werden.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/25/2021XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
- Einführung von Abschnitts‑Geschwindigkeitsmessungen (Section‑Control) auf der A7 zwischen den km‑Marken 18,46 – 15,26 (Richtung Knoten Linz) und 14,96 – 18 (Richtung Freistadt).
- Die Messungen werden mit einer bildgebenden technischen Einrichtung durchgeführt, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs über den jeweiligen Abschnitt erfasst.
- Beginn und Ende jeder Messstrecke müssen den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig angekündigt werden.
- Die frühere Section‑Control‑Messstreckenverordnung Voestbrücke 3b (BGBl. II Nr. 325/2019) wird aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
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