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Zweite Transparenzdatenbank‑Ersparnisse‑Verordnung 2020
Verordnung vom 30.03.2021

Zusammenfassung

Die Zweite Transparenzdatenbank‑Ersparnisse‑Verordnung 2020 definiert, welche ertragsteuerlichen Ersparnisse nach dem Transparenzdatenbankgesetz gelten. Sie listet 18 verschiedene Steuerbefreiungen und -vergünstigungen auf, die ab dem 1. April 2021 gültig sind.
Bundesministerium für Finanzen3/30/2021XXVII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Steuerbefreiungen im Lohnzettel, die bereits im Einkommensteuergesetz § 3 Abs. 1 geregelt sind.
  • Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen für begünstigte Einrichtungen.
  • Gewinnfreibetrag, der einen Teil des Gewinns steuerfrei lässt.
  • Sonderausgaben oder Pauschbeträge, die bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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