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Verordnung zur Durchführung der Sommerschule 2021
Verordnung vom 30.03.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Sommerschule 2021 – einen ergänzenden Unterricht in den Hauptferien, um Sprach- und Mathematikdefizite von Schülerinnen und Schülern zu beheben.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/30/2021XXVII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Ziel des Ergänzungsunterrichts ist die Förderung von Sprachkenntnissen bei Schülerinnen und Schülern mit mangelnder Deutschkompetenz sowie die Aufholhilfe in Deutsch oder Mathematik für Lernende, die im Schuljahr 2020/21 nicht ausreichend bestanden haben.
  • Die Anmeldung zum Ergänzungsunterricht muss bis spätestens zum 20. Mai 2021 erfolgen; elektronische Anmeldungen sind zulässig, spätere Anmeldungen nur aus begründeten Gründen.
  • Der Unterricht wird in den letzten beiden Schulwochen des Jahres 2020/21 angeboten – vom 23. August bis 3. September 2021 in Burgenland, Niederösterreich und Wien, bzw. vom 30. August bis 10. September 2021 in den übrigen Bundesländern.
  • Eine Unterrichtseinheit dauert vier Stunden, beginnt frühestens um 07:30 Uhr und endet spätestens um 12:45 Uhr; Gruppen umfassen mindestens acht und höchstens fünfzehn Schülerinnen und Schüler.
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Faßmann Heinz, Dr.

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