Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (C‑SchVO) – Unterricht, Tests und Masken
Verordnung vom 01.04.2021Zusammenfassung
Die Verordnung von März 2021 ändert die COVID‑19‑Schulverordnung für das Schuljahr 2020/21. Sie erlaubt das Verschieben von Lerninhalten, regelt ortsungebundenen Unterricht, Schnelltests und Maskenpflicht sowie einen Schichtbetrieb für Präsenzunterricht.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/1/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Schulwesen
Schwerpunkte
- Die Schulleitung darf in Absprache mit den Lehrpersonen Lernstoff von einem Semester ins nächste verschieben, um fehlende Unterrichtszeit auszugleichen.
- Falls vor dem 6. April 2021 keine Schularbeit stattgefunden hat, kann bis zum Ende des Sommersemesters 2021 in jeder Klasse eine nachgeholte Schularbeit durchgeführt werden.
- Ab dem 6. April 2021 wird ortsungebundener Unterricht angeordnet; Präsenzunterricht kann nur wieder aufgenommen werden, wenn die Aufhebung der Regelung erfolgt.
- Schulen können für einzelne Tage oder Unterrichtsfächer Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht zulassen, wenn die Schülerinnen und Schüler einen Schnelltest nach § 35 vorlegen.
Dokumente (PDFs)
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