<!--[0-->Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (C‑SchVO) – Unterricht, Tests und Masken<!--]-->
Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (C‑SchVO) – Unterricht, Tests und Masken
Verordnung vom 01.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von März 2021 ändert die COVID‑19‑Schulverordnung für das Schuljahr 2020/21. Sie erlaubt das Verschieben von Lerninhalten, regelt ortsungebundenen Unterricht, Schnelltests und Maskenpflicht sowie einen Schichtbetrieb für Präsenzunterricht.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/1/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Schulwesen

Schwerpunkte

  • Die Schulleitung darf in Absprache mit den Lehrpersonen Lernstoff von einem Semester ins nächste verschieben, um fehlende Unterrichtszeit auszugleichen.
  • Falls vor dem 6. April 2021 keine Schularbeit stattgefunden hat, kann bis zum Ende des Sommersemesters 2021 in jeder Klasse eine nachgeholte Schularbeit durchgeführt werden.
  • Ab dem 6. April 2021 wird ortsungebundener Unterricht angeordnet; Präsenzunterricht kann nur wieder aufgenommen werden, wenn die Aufhebung der Regelung erfolgt.
  • Schulen können für einzelne Tage oder Unterrichtsfächer Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht zulassen, wenn die Schülerinnen und Schüler einen Schnelltest nach § 35 vorlegen.
Image of politician Faßmann Heinz, Dr.

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.