Änderung der Ozonmesskonzeptverordnung – neue digitale Melde- und Transparenzpflichten
Verordnung vom 08.04.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 152/2021 modernisiert die Ozonmesskonzeptverordnung: Sie ändert Bezeichnungen, legt neue Melde‑ und Dokumentationspflichten für Messnetzbetreiber fest, verlangt die Online‑Veröffentlichung von Messstellen und führt ein digitales Meldeformat ein.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/8/2021XXVII
Umwelt
Schwerpunkte
In Kraft ab 09.04.2021
- Der Titel der Verordnung wird geändert zu „Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Messkonzept und das Berichtswesen zum Ozongesetz (Ozon‑MKV)“.
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von „Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ zu „Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ geändert.
- Verweise auf den Bundesminister werden durch Verweise auf das Umweltbundesamt ersetzt.
- Das Umweltbundesamt muss die Standorte aller Messstellen auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Dokumente (PDFs)
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