Zusammenfassung
Änderung der COVID-19-Schulverordnung bezüglich Schichtbetrieb, ortsungebundenem Unterricht und Maskenpflicht.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/9/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 11.04.2021 (Die meisten Bestimmungen treten am 11. April 2021 in Kraft. Eine spezifische Regelung zur Anlage A tritt rückwirkend zum 6. April 2021 in Kraft. Alle gelten bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.)
- Einführung eines Schichtbetriebs ab der 5. Schulstufe zur Reduzierung der Personendichte.
- Möglichkeit der Durchführung von Schularbeiten in physischer Anwesenheit vor Ort, falls digitale Wege nicht möglich sind.
- Anordnung von ortsungebundenem Unterricht in bestimmten Bundesländern (Burgenland, Niederösterreich, Wien) für einen spezifischen Zeitraum im April 2021.
- Verschärfte Maskenpflicht (MNS) in Pausenbereichen und Regelungen zur Nutzung von FFP2-Masken inklusive notwendiger Tragpausen.
Dokumente (PDFs)
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