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Anpassung der COVID-19-Regeln im Schulwesen
Verordnung vom 09.04.2021

Zusammenfassung

Änderung der COVID-19-Schulverordnung bezüglich Schichtbetrieb, ortsungebundenem Unterricht und Maskenpflicht.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/9/2021XXVII
Bildung
Gesundheit
Verwaltung

Schwerpunkte

In Kraft ab 11.04.2021 (Die meisten Bestimmungen treten am 11. April 2021 in Kraft. Eine spezifische Regelung zur Anlage A tritt rückwirkend zum 6. April 2021 in Kraft. Alle gelten bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.)
  • Einführung eines Schichtbetriebs ab der 5. Schulstufe zur Reduzierung der Personendichte.
  • Möglichkeit der Durchführung von Schularbeiten in physischer Anwesenheit vor Ort, falls digitale Wege nicht möglich sind.
  • Anordnung von ortsungebundenem Unterricht in bestimmten Bundesländern (Burgenland, Niederösterreich, Wien) für einen spezifischen Zeitraum im April 2021.
  • Verschärfte Maskenpflicht (MNS) in Pausenbereichen und Regelungen zur Nutzung von FFP2-Masken inklusive notwendiger Tragpausen.
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Faßmann Heinz, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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