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Änderung des Vorsteuer‑Erstattungsverfahrens für ausländische Unternehmer (2021)
Verordnung vom 14.01.2021

Zusammenfassung

Die 16. Verordnung von 2021 ändert das Verfahren zur Erstattung der Vorsteuer an ausländische Unternehmer: Sie fügt einen Hinweis auf § 28 Abs. 53 UStG hinzu, regelt die elektronische Zustellung, schließt Kraftstoff‑Vorsteuern von der Erstattung aus und ergänzt neue Absätze für das Jahr 2021.
Bundesministerium für Finanzen1/14/2021XXVII
Steuerwesen
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 14.01.2021
  • Ein Hinweis auf § 28 Abs. 53 Z 1 und 2 UStG 1994 wird in den zweiten Satz von Art. I § 3 Abs. 1 eingefügt.
  • Nach dem ersten Satz von Art. I § 3 Abs. 3 wird ein neuer Satz eingefügt, der die Zustellung im elektronischen Portal des Unternehmens als wirksam erklärt.
  • In Art. I § 3a Abs. 2 wird ein Satz eingefügt, der Vorsteuerbeträge aus Kraftstoffbezug von der Erstattung ausschließt.
  • In Art. II werden die Absätze 8 und 9 neu eingefügt, die festlegen, dass die Änderungen erstmals für Vorsteuerbeträge gelten, die im Kalenderjahr 2021 anfallen bzw. Kraftstoff‑Vorsteuern nach dem 14. Jänner 2021.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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