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Datumsänderung in § 19 der 2. COVID‑19‑Notmaßnahmenverordnung
Verordnung vom 14.01.2021

Zusammenfassung

Die Novelle ändert in § 19 das Datum von 14. Jänner 2021 auf 24. Jänner 2021, sodass die dort genannten COVID‑19‑Schutzmaßnahmen erst ab diesem Tag gelten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/14/2021XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 19 wird von „14. Jänner 2021“ auf „24. Jänner 2021“ geändert.
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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