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Änderung der Bundes‑Grenzwerteverordnung: Erweiterung um fortpflanzungsgefährdende Arbeitsstoffe
Verordnung vom 20.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 177/2021 ändert die Bundes‑Grenzwerteverordnung, um den Minister für Arbeit als zuständige Behörde zu benennen und fortpflanzungsgefährdende Stoffe in den Geltungsbereich aufzunehmen. Außerdem wird ein neuer Absatz eingefügt, der die bestehenden Schutzbestimmungen auf Bundesbedienstete ausdehnt.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport4/20/2021XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.04.2021
  • Die Überschrift von § 1 wird geändert, um die Anwendung der Verordnung auf krebserzeugende sowie fortpflanzungsgefährdende Arbeitsstoffe klar zu benennen.
  • In § 1 Abs. 1 wird die Formulierung von „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ zu „Bundesminister für Arbeit … fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2021 – GKV)“ geändert.
  • Die Überschrift von § 2 wird zu „Inkrafttretens‑ und Übergangsbestimmungen“ geändert.
  • Ein neuer Absatz 13 wird zu § 2 hinzugefügt, der festlegt, dass die Regelungen aus § 33 Abs. 6‑8 auch für Beschäftigte in Bundesdienststellen gelten.
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Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Vizekanzler
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
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