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Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21
Verordnung vom 22.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 179/2021 passt die COVID‑19‑Schulverordnung an: Sie erweitert Testbefugnisse, führt neue Regelungen für Deutschförderklassen ein und ändert Formulierungen in mehreren Paragraphen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/22/2021XXVII
Umwelt
Bildung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Bildungsdirektion Wien kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für bis zu zehn Schulstandorte alternative Testverfahren anordnen.
  • Schulleitungen dürfen Testbestätigungen von befugten Stellen (z. B. Schularzt) ausstellen oder gegenzuzeichnen.
  • Ein neuer Paragraph (§ 11b) ermöglicht auf Antrag von Erziehungsberechtigten oder Lehrkräften eine zusätzliche Sprachstandsermittlung für Deutschförderklassen.
  • Im Wortlaut von § 26 wird das Wort „nicht“ durch „nur im Freien“ ersetzt.
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Faßmann Heinz, Dr.

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