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10. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (Datumsanpassungen)
Verordnung vom 23.04.2021

Zusammenfassung

Die 10. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung korrigiert Datumsangaben in § 26 und fügt einen neuen Absatz hinzu, der die Änderungen ab dem 26. April 2021 wirksam werden lässt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/23/2021XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Im ersten Absatz von § 26 wird der zweite Satz gestrichen und das Datum „2. Mai“ durch „5. Mai“ ersetzt.
  • Im siebten Absatz von § 26 wird das Datum „25. April“ durch „2. Mai“ ausgetauscht.
  • Ein neuer Absatz 11 wird eingefügt, der festlegt, dass die Änderungen ab dem 26. April 2021 gelten.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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