Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (Einführung von Schichtbetrieb und Ausnahmeregelungen)
Verordnung vom 15.01.2021Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 passt die COVID‑19‑Schulverordnung an: Sie streicht einzelne Ziffern, führt Anlage C für Ausnahmen ein und legt einen Schichtbetrieb für Präsenzunterricht fest. Die Änderungen gelten vom 18. Jänner 2021 bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/15/2021XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Ziffern 7 bis 9 von § 3 werden gestrichen, sodass die jeweiligen Regelungen nicht mehr gelten.
- § 13 Abs. 1 wird neu formuliert und verweist nun auf Anlage C bzw. die zuständige Schulbehörde, die bei Bedarf abweichende Anordnungen treffen kann.
- Ein Schichtbetrieb wird für Präsenzunterricht eingeführt; die Klassen werden in nicht‑wechselnde Gruppen eingeteilt und der Unterricht wird abwechselnd an den beiden Gruppen durchgeführt.
- Mehrere neue Ziffern (z. B. § 3 Z 7, § 13 Abs. 1, § 17, § 22, § 33 und Anlage C) treten am 18. Jänner 2021 in Kraft und enden mit dem Schuljahresende 2020/21.
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