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Änderung des Landeverbots für Luftfahrzeuge – Aufnahme Indiens
Verordnung vom 28.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung zum Landeverbot für Luftfahrzeuge aus Südafrika und Brasilien wird geändert: Indien wird nachträglich in die Verbotsliste aufgenommen, ein Komma wird korrigiert, das Datum in § 3 Abs. 1 wird angepasst und das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 29. April 2021 festgelegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/28/2021XXVII
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird erweitert, sodass Luftfahrzeuge aus Indien künftig ebenfalls nicht landen dürfen.
  • In § 1 wird am Ende der Ziffer 2 ein Komma eingefügt, um den Text zu korrigieren.
  • Das Datum in § 3 Abs. 1 wird von „2. Mai 2021“ auf „18. Mai 2021“ geändert.
  • Ein neuer Absatz (5) legt fest, dass die geänderte Verordnung am 29. April 2021 in Kraft tritt.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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