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Binnenschifffahrt‑Ausbildungsordnung 2021
Verordnung vom 30.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Matrosen/der Matrosin für Binnenschifffahrt fest, definiert Kompetenzen und Prüfungsmodalitäten und trat am 1. Mai 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Umwelt
Bildung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Binnenschifffahrt wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Auszubildende erwerben Kompetenzen in Navigation, Fahrzeugbetrieb, Ladungsumschlag, Technik, Wartung, Kommunikation, Sicherheit und Umweltschutz.
  • Die Bestimmungen in den §§ 5‑11 gelten erst ab dem 1. Jänner 2022.
  • Lehrlinge, die bis zum 30. April 2021 begonnen haben, dürfen ihre Ausbildung nach den alten Regeln bis zum Ende ihrer Lehrzeit fortsetzen.
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Schramböck Margarete, Dr.

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Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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