Verordnung zur Ausbildungsordnung für Entsorgungs‑ und Recyclingfachkräfte (2021)
Verordnung vom 30.04.2021Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 legt den neuen dreijährigen Lehrberuf Entsorgungs‑ und Recyclingfachkraft fest, definiert dessen Berufsprofil und regelt die Ausbildung, Prüfungen sowie Übergangsbestimmungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Abfall
Bildung
Schwerpunkte
- Der neue Lehrberuf Entsorgungs‑ und Recyclingfachkraft wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Das Berufsprofil definiert Kernkompetenzen im Stoffstrommanagement, in der Abfallberatung und in fachübergreifenden Bereichen wie Qualitäts‑ und Sicherheitsarbeit sowie digitalem Arbeiten.
- Für den Umgang mit Hubstaplern ist eine spezielle Ausbildung entweder im Ausbildungsverbund oder im eigenen Lehrbetrieb vorgesehen; Flurförderzeug‑Schulungen finden im zweiten bzw. dritten Lehrjahr statt.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die jeweils klare Bewertungsmaßstäbe haben.
Dokumente (PDFs)
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