Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Medizinproduktekaufmann bzw. zur Medizinproduktekauffrau fest, definiert Kompetenzen und Prüfungsanforderungen und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/Medizinproduktekauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Die Ausbildung vermittelt fachliche Kompetenzen in Verkauf, Beschaffung, Marketing und Qualitäts‑ sowie Sicherheitsaspekten.
- Die Abschnitte § 4‑§ 9 treten erst am 1. März 2022 in Kraft, sodass eine Übergangszeit für bereits begonnene Ausbildungen besteht.
- Die Verordnung selbst ist seit dem 1. Mai 2021 wirksam, mit Ausnahme der §§ 4‑9, die erst im März 2022 gelten.
Dokumente (PDFs)
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