Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung und Prüfung für den Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft fest, definiert Kompetenzen und regelt das Inkrafttreten ab 1. Mai 2021.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen in Gästeservice, Produktzubereitung, Warenwirtschaft, Prozess‑ und Qualitätsmanagement sowie digitale Arbeitsweisen.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil; die meisten Prüfungsbestandteile sind computerunterstützt.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft, wobei die Paragraphen 4‑11 erst am 1. März 2022 wirksam werden; Lernende, die bis zum 30. April 2021 begonnen haben, dürfen ihre Ausbildung fortsetzen.
Dokumente (PDFs)
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