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Ausbildungsordnung für Systemgastronomiefachkraft
Verordnung vom 30.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung und Prüfung für den Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft fest, definiert Kompetenzen und regelt das Inkrafttreten ab 1. Mai 2021.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen in Gästeservice, Produktzubereitung, Warenwirtschaft, Prozess‑ und Qualitätsmanagement sowie digitale Arbeitsweisen.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil; die meisten Prüfungsbestandteile sind computerunterstützt.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft, wobei die Paragraphen 4‑11 erst am 1. März 2022 wirksam werden; Lernende, die bis zum 30. April 2021 begonnen haben, dürfen ihre Ausbildung fortsetzen.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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