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Verpackungstechnik‑Ausbildungsordnung 2021
Verordnung vom 30.04.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Ausbildung zum Verpackungstechniker: Lehrzeit, Kompetenzen, Prüfungsaufbau und Inkrafttreten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Umwelt
Bildung
Industrie
Berufsausbildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Verpackungstechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  • Nach erfolgreichem Abschluss erwerben Lernende fachliche Kompetenzen in Bereichen wie Packmittelherstellung, Produktionsmanagement und Qualitätskontrolle.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen, einer praktischen und einem Fachgespräch, die jeweils fachlich orientierte Aufgaben beinhalten.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft, wobei die Paragraphen 4‑13 erst ab dem 1. März 2022 wirksam werden; Auszubildende, die bis 30. April 2021 begonnen haben, dürfen ihre Ausbildung unter den alten Regelungen fortsetzen.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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