Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Ausbildung zum Verpackungstechniker: Lehrzeit, Kompetenzen, Prüfungsaufbau und Inkrafttreten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/30/2021XXVII
Umwelt
Bildung
Industrie
Berufsausbildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Verpackungstechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
- Nach erfolgreichem Abschluss erwerben Lernende fachliche Kompetenzen in Bereichen wie Packmittelherstellung, Produktionsmanagement und Qualitätskontrolle.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen, einer praktischen und einem Fachgespräch, die jeweils fachlich orientierte Aufgaben beinhalten.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft, wobei die Paragraphen 4‑13 erst ab dem 1. März 2022 wirksam werden; Auszubildende, die bis 30. April 2021 begonnen haben, dürfen ihre Ausbildung unter den alten Regelungen fortsetzen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.