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11. Novelle zur 4. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung (2021)
Verordnung vom 04.05.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung verschiebt das Datum für Schutzmaßnahmen von 5. Mai auf 18. Mai, setzt Paragraph 2 zum 15. Mai 2021 außer Kraft und fügt einen neuen Absatz zu § 26 hinzu, der ab dem 6. Mai 2021 gilt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/4/2021XXVII
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Das Datum im Wortlaut von „5. Mai“ wird auf „18. Mai“ geändert.
  • Paragraph 2 wird zum 15. Mai 2021 außer Kraft gesetzt.
  • Ein neuer Absatz 12 wird zu § 26 hinzugefügt, der das Inkrafttreten am 6. Mai 2021 festlegt.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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