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Änderung der Prüfungsverordnung 2020/21 – digitale Vorbereitung & Ersatztermine
Verordnung vom 07.05.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 211/2021 ergänzt das Prüfungsrecht für das Schuljahr 2020/21: Sie führt einen verpflichtenden digitalen Ergänzungsunterricht vor den Klausuren ein und schafft Ersatzprüfungstermine für erkrankte Schülerinnen und Schüler.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/7/2021XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein verpflichtender, ortsungebundener IKT‑gestützter Ergänzungsunterricht muss in den letzten vier Kalendertagen vor der Klausur stattfinden.
  • Für erkrankte oder aus anderen Gründen abwesende Kandidaten werden bis zu drei Ersatzprüfungstermine im Juni 2021 (Deutsch 7. Juni, Mathematik 8. Juni, etc.) angeboten.
  • In § 6 Abs. 7 werden Formulierungen zu COVID‑19 präzisiert, die Frist von sechs Monaten vor der Vorlage wird eingefügt und ein Rechtschreibfehler korrigiert.
  • Für die Kompensationsprüfung gilt § 38 Abs. 5 nicht, sodass diese Ausnahme klar geregelt ist.
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Faßmann Heinz, Dr.

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