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Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – neue Aluminium‑ und Formaldehyd‑Grenzwerte
Verordnung vom 10.05.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 passt die Spielzeugverordnung 2011 an die EU‑Richtlinie 2019/1929 an, führt neue Aluminium‑ und Formaldehyd‑Grenzwerte ein und gewährt einen kurzen Übergangszeitraum bis Ende Mai 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/10/2021XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 10.05.2021
  • Ein Übergangsabschnitt erlaubt Spielzeug, das die neuen Aluminium‑Grenzwerte nicht einhält, noch bis zum 19. Mai 2021 zu verkaufen; für Formaldehyd gilt eine Frist bis zum 20. Mai 2021.
  • Die Verordnung nimmt die EU‑Richtlinie 2009/48/EU in ihrer überarbeiteten Fassung von 2019 ausdrücklich in österreichisches Recht auf.
  • Die zulässigen Aluminiumgehalte werden für trockene, flüssige bzw. abgeschabte Spielzeugmaterialien auf 2 250 mg/kg, 560 mg/kg bzw. 28 130 mg/kg festgelegt.
  • Formaldehyd wird neu aufgenommen mit einem Migrationsgrenzwert von 1,5 mg/l in polymeren Materialien und verschiedenen Konzentrationsgrenzwerten (z. B. 30 mg/kg in Textilien, Leder, Papier; 10 mg/kg in wasserbasierten Materialien).
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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