Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Abschlussprüfungen an öffentlichen Schulen und Berufsschulen bewertet werden, definiert digitale und handschriftliche Prüfungsformen und gibt einheitliche Bewertungskriterien vor.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/11/2021XXVII
Bildung
Schulwesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Schulen und Berufsschulen, die Abschlussprüfungen nach dem Schulunterrichtsgesetz durchführen.
- Nur eigenständige Leistungen dürfen bewertet werden; Prüfungen können digital oder handschriftlich geschrieben werden, wenn die digitale Umgebung ausreichend geübt und gesichert ist.
- Die Gesamtbewertung kombiniert das Ergebnis der Klausur mit den Leistungen der letzten Schulstufe, wobei mindestens 30 % der Aufgaben gelöst sein müssen, um die Schulstufenleistung einzubeziehen.
- Für standardisierte Prüfungsgebiete (z. B. Lebende Fremdsprache, Latein, Mathematik) werden konkrete Erfüllungsgrade (60 % = Genügend, 90 % = Sehr gut) definiert.
Dokumente (PDFs)
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