<!--[0-->Anpassung der Wahl‑ und Geschäftsordnung für Post‑Personalvertretungen – Wahlalter jetzt 16 Jahre<!--]-->
Anpassung der Wahl‑ und Geschäftsordnung für Post‑Personalvertretungen – Wahlalter jetzt 16 Jahre
Verordnung vom 25.05.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 231/2021 senkt das Wahlalter für Post‑Personalvertretungen von 18 auf 16 Jahre, streicht überholte Paragraphen und ergänzt neue Regelungen, die ab dem 1. Juni 2021 gelten.
Bundesministerium für Arbeit5/25/2021XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Das Wahlalter für die Personalvertretungswahl wird von 18 auf 16 Jahre gesenkt, damit jüngere Beschäftigte früher mitbestimmen können.
  • Der Paragraph § 52 Abs. 2 wird vollständig gestrichen, weil er nicht mehr benötigt wird.
  • § 67 Abs. 4 wird aufgehoben, während § 68 neue Absätze 2 und 3 erhält, die das Inkrafttreten von anderen Paragraphen (z. B. §§ 55, 59 Abs. 1, 60 Abs. 1) zum 1. April 2014 festlegen und die neuen Regelungen zum 1. Juni 2021 wirksam machen.
  • In der Geschäftsordnung wird die Formulierung von „nach Kundmachung des Wahlergebnisses“ zu „nach Durchführung der Personalvertretungswahl“ geändert und § 69 erhält einen neuen Absatz 2, der das Inkrafttreten der geänderten §§ 12 Abs. 1 ab dem 1. Juni 2021 festlegt.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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