Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach dem Buchbinder‑Kollektivvertrag, fügt einen 10 %‑Heimarbeitszuschlag hinzu und regelt Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. April 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit5/31/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonage‑ und Etuierzeuger berechnet, wobei ein Stundenlohn von 8,80 € zugrunde gelegt wird.
- Auf die errechneten Stückentgelte wird ein gesonderter Heimarbeitszuschlag von 10 % aufgeschlagen und muss separat ausgewiesen werden.
- Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils 8 % des Entgelts bis zum vollendeten sechsten Dienstjahr und 8,67 % ab dem siebten Dienstjahr; bei Eintritt oder Austritt im Jahresverlauf wird ein anteiliger Betrag gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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