Zusammenfassung
Die Verordnung von 31. Mai 2021 korrigiert Tippfehler in § 5a, fügt einen Hinweis auf das Grenzkontrollgesetz in § 12 ein, aktualisiert die Länderliste in den Anlagen A und B1 und regelt das Inkrafttreten der Änderungen ab dem 01. Juni 2021.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/31/2021XXVII
Grenze
Gesundheit
Schwerpunkte
- Korrektur eines Tippfehlers: In § 5a wird die Wortfolge „in in“ zu „in“ geändert.
- Korrektur eines Tippfehlers: Im Schlussatz von § 5a Abs. 2 Z 5 wird „duchgeführt“ zu „durchgeführt“ geändert.
- Ergänzung eines Verweises: Nach dem Wort „Sicherheitsdienstes“ in § 12 Abs. 3 wird die Formulierung „sowie die Organe nach § 12b Grenzkontrollgesetz – GrekoG, BGBl. Nr. 435/1996“ eingefügt.
- Einführung eines neuen Absatzes (22) in § 14, der festlegt, dass Änderungen in den Anlagen A und B1 mit dem Tag nach Kundmachung wirksam werden.
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