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Semesterferienverordnung 2021 – Festlegung der Ferien und Ergänzungsunterricht
Verordnung vom 19.01.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Beginn der einwöchigen Semesterferien in Oberösterreich und der Steiermark fest und erlaubt ergänzenden Unterricht in Kernfächern während der Ferien.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/19/2021XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 19.01.2021 Außer Kraft ab 30.04.2021
  • Die Verordnung gilt für alle öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulart.
  • Schulleitungen können in den Semesterferien ergänzenden Unterricht anbieten, wobei die Teilnehmerzahl maximal 50 % der gesamten Schülerschaft betragen soll.
  • Anmeldeschluss ist in Niederösterreich und Wien der 27. Jänner 2021, in allen anderen Bundesländern der 29. Jänner 2021.
  • Der Unterricht dauert von 08:00 bis 12:00 Uhr, in Oberösterreich und der Steiermark bis 16:00 Uhr.
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Faßmann Heinz, Dr.

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