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Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – zentrale Datenerfassung und Kompetenzerhebungen
Verordnung vom 22.06.2021

Zusammenfassung

Die BilDokV 2021 regelt die Erfassung und Meldung von Schülerdaten an Statistik Österreich sowie die Übermittlung von Kompetenzerhebungen an das IQS. Sie legt Fristen, Zuständigkeiten (Schulleitung) und Zugriffsrechte für Lehrkräfte, Eltern und Schüler fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/22/2021XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Bildungseinrichtungen, die im Bildungsdokumentationsgesetz 2020 genannt sind.
  • Schulleitungen müssen die in Anlage 5 genannten Schülerdaten in Form von Gesamtdatensätzen an Statistik Österreich übermitteln, wobei die Meldetermine je nach Schulart variieren (z. B. Ende November für allgemeine Schulen).
  • Für die Kompetenzerhebungen (3./4. Klasse und 7./8. Klasse) müssen Schulen Daten an das IQS übermitteln; die Testfenster werden bis spätestens 31. März veröffentlicht.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitung erhalten Zugriffsberechtigungen, um Daten zu den Kompetenzerhebungen abzurufen; Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte erhalten nach dem Testfenster Zugangscodes für die Ergebnisabfrage.
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Faßmann Heinz, Dr.

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