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Änderung der COVID‑19‑Einreiseverordnung (BGBl. II Nr. 270/2021)
Verordnung vom 22.06.2021

Zusammenfassung

Im Juni 2021 wurde die COVID‑19‑Einreiseverordnung geändert: Die Länderliste in Anlage A wurde um zehn weitere Staaten erweitert und ein neuer Absatz 24 in § 14 eingefügt. Die Änderungen traten am 24. Juni 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/22/2021XXVII
Grenze
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Länderliste in Anlage A wird um zehn weitere Staaten und Regionen erweitert (z. B. Albanien, Hong Kong, Japan, USA).
  • Ein neuer Absatz 24 wird in § 14 eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen regelt.
  • Die geänderte Verordnung tritt am 24. Juni 2021 in Kraft.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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