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Verlängerung der Meldefrist für Kontaktdaten bei Beförderungsunternehmen
Verordnung vom 25.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 274/2021 verlängert die Frist für Beförderungsunternehmer, Kontaktdaten zu melden, von 30. Juni auf 31. Dezember.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/25/2021XXVII
Verkehr
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Frist für die Übermittlung von Kontaktdaten wird von 30. Juni auf 31. Dezember verschoben.
  • Die Änderung gilt für alle Beförderungsunternehmer, die bereits nach der Verordnung von 2020 Daten erheben müssen.
  • Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der §§ 16 und 25 des Epidemiegesetzes 1950.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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